Unsere Leistung im Überblick

Bausicherheit

Als Bauherr sind Sie verpflichtet für Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten auf Ihrer Baustelle zu sorgen (§ 4 Baustellenverordnung – BaustellV). Laut Baustellenverordnung dürfen Sie diese Verantwortung aber auch an einen Dritten (SiGeKo) übertragen. Wir übernehmen sie gerne, nach Absprache ganz oder teilweise. Wir veranlassen dann alle Maßnahmen, die die Baustellenverordnung nach § 2 und § 3 Abs. 1 vorschreibt.

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